Supervision

SUPERVISION KT / FALLSUPERVISION

Um an die höhere Fachprüfung (HFP) KT zugelassen zu werden verlangt die Oda KT zusätzlich zur Berufspraxis von mind. 2 Jahren mit mind. 50 % Pensum, insgesamt 18 Stunden Supervision (davon mindestens 10 Stunden Einzelsupervision).

Inhalte und Themen der Supervision nach KT Vorlage:

Die Supervision beinhaltet:

  • Eine gezielte Reflexion des beruflichen Handelns in Bezug auf die Kompetenzen sowie die Identität als KomplementärTherapeut/in gemäss Berufsbild KT und Grundlagen der KT.
  • Die Reflexion der eigenen Persönlichkeit und der Ausgestaltung der beruflichen Rolle/Tätigkeit als KomplementärTherapeut/in.
  • Die Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen.
  • Die Erhöhung von Rollenidentität, Professionalität und Selbstmanagement.

Die Supervision bezieht sich auf Themen aus dem beruflichen Praxisalltag, konkrete Gesprächs- und Behandlungssituationen oder Aspekte der Praxisführung und Organisation:

  • Fallbearbeitung
  • Rolle als KomplementärTherapeut/in
  • Berufliches Selbstverständnis
  • Kommunikation, Interaktion, Konflikte
  • Methodeneinsatz.

Angebot

  • Einzelsupervision
  • Gruppen Supervision

Meine Qualifikation entspricht den Mindestanforderungen der OdA KT für die Supervision der komplementärtherapeutischen Berufspraxis.

Kosten

  • 60 Min. Einzelsupervision Fr. 140—
  • 60 Min. Gruppensupervision, je nach Gruppengrösse Fr. 160.— bis 210.—

Die Kosten für die Supervision KT können, nach der Durchführung der Prüfung , teils vom Bund zurückerstattet werden.